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Wohnungsbetrug anzeigen und melden: 6 Schritte im Notfall
Wohnungsbetrug anzeigen und melden: So stoppst du weitere Zahlungen, sicherst Beweise und schützt deine Daten, wenn du deinen Ausweis verschickt hast.

Du willst einen Wohnungsbetrug anzeigen? Zahl zuerst nichts mehr und ruf sofort deine Bank oder deinen Zahlungsdienst an, damit sie eine Rückbuchung prüfen. Sichere dann Inserat, Nachrichten und Zahlungsbelege, melde das Fake-Inserat beim Portal und erstatte Anzeige bei der Polizei, vor Ort oder über die Onlinewache deines Bundeslands.
Bei Wohnungsbetrug geht es oft um viel Geld, weil die Täter Kaution und erste Monatsmieten im Voraus verlangen. Hast du eine Ausweiskopie oder Kontodaten verschickt, kommt ein zweites Risiko dazu: Identitätsdiebstahl. Scham hilft dir jetzt nicht weiter, denn diese Maschen nutzen gezielt den Druck der Wohnungssuche aus. Wir entwickeln bei TrustCamera eine Kamera-App, mit der Fotos bei der Aufnahme einen Prüfcode bekommen. Für diesen Notfallplan haben wir zusammengetragen, was Polizei, Landeskriminalamt und Immobilienportale raten.
Wohnungsbetrug anzeigen und melden: die Schritte im Überblick
Nach einem Wohnungsbetrug entscheidet die Reihenfolge. Zuerst stoppst du weitere Zahlungen und informierst deine Bank, weil bei einer Rückbuchung jede Stunde zählt. Anschließend sicherst du alle Belege, meldest das Inserat beim Portal und erstattest Anzeige. Wer Ausweis- oder Kontodaten herausgegeben hat, kümmert sich zusätzlich um den Schutz seiner Identität.
- Nichts mehr zahlen: Überweise kein weiteres Geld, auch nicht für angebliche Schlüsselgebühren, Reservierungen oder eine zweite Kaution.
- Bank oder Zahlungsdienst anrufen: Schildere den Betrug und frag, ob sich die Zahlung noch zurückholen lässt.
- Beweise sichern: Speichere Inserat, Nachrichten, Zahlungsbelege und Kopien von allem, was du selbst verschickt hast.
- Inserat melden: Nutze die Meldefunktion des Portals, damit das Fake-Inserat keine weiteren Suchenden erreicht.
- Wohnungsbetrug anzeigen: Geh zur Polizei vor Ort oder nutze die Onlinewache deines Bundeslands.
- Daten schützen: Sichere Konten und Identität, wenn du Unterlagen verschickt hast, und zahl nichts an angebliche Geld-zurück-Helfer.
Schritt 1 bis 3 erledigst du am besten sofort, den Rest noch am selben Tag. Woran du Fake-Wohnungsanzeigen schon vor dem ersten Kontakt erkennst und wie die gängigen Maschen ablaufen, zeigt unser Ratgeber Wohnungsbetrug erkennen.
Sofort handeln: nichts mehr zahlen und die Bank anrufen
Merkst du, dass es die Wohnung nicht gibt oder der angebliche Vermieter abtaucht, überweise kein weiteres Geld. Manche Täter verlangen weitere Beträge oder schicken angebliche Schlüssel per Nachnahme, die am Ende nicht ins Schloss passen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen rät Betroffenen, nichts mehr zu zahlen, sich nicht einschüchtern zu lassen und keine persönlichen Daten mehr weiterzugeben. Außerdem empfiehlt es, sich umgehend an die Bank zu wenden und Strafanzeige zu erstatten. Hast du per Lastschrift gezahlt, ist laut LKA eine Erstattung innerhalb von acht Wochen möglich.
Ruf deine Bank über die Nummer auf deiner Karte oder in der Banking-App an. Halte Datum, Betrag, Empfängername und IBAN bereit und sag klar, dass du einem Betrug aufgesessen bist. Mach dir keine falschen Hoffnungen: Ist das Geld erst einmal bei den Betrügern, wird es laut LKA schwer, es zurückzubekommen. Fragen kostet trotzdem nichts. Notiere dir, mit wem du gesprochen hast und was vereinbart wurde.
Wie Rückruf, Käuferschutz und Fristen je nach Zahlart funktionieren, etwa bei PayPal oder einer Echtzeitüberweisung, erklärt unser Notfallplan nach Kleinanzeigen-Betrug. Ob ein Käuferschutz bei Miete und Kaution überhaupt greift, klärst du am besten direkt mit dem Zahlungsdienst. Brich den Kontakt zum Täter erst ab, wenn du den ganzen Chatverlauf gesichert hast.
Beweise sichern: diese Belege brauchst du für Anzeige und Portal
Willst du den Wohnungsbetrug anzeigen, fragen Polizei, Bank und Portal nach denselben Unterlagen. Sichere sie jetzt, denn ein gelöschtes Inserat kannst du später nicht mehr abfotografieren. Achte darauf, dass auf deinen Screenshots Datum und Uhrzeit zu erkennen sind. Leg zusätzlich Kopien außerhalb des Handys ab, etwa in einer E-Mail an dich selbst.
- Das Inserat: Titel, Adresse, Miete, Fotos, Beschreibung, Objekt- oder Anzeigennummer und der Link.
- Der Anbieter: Name, Firma, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des angeblichen Vermieters oder Maklers.
- Die Nachrichten: auf dem Portal und außerhalb, also E-Mail, WhatsApp oder SMS, vollständig und mit Datum.
- Die Zahlung: Kontoauszug oder Überweisungsbeleg mit Betrag, Datum, Empfängername und IBAN.
- Deine Unterlagen: Kopien von allem, was du verschickt hast, etwa Ausweiskopie, Gehaltsnachweise, SCHUFA-Auskunft oder ein unterschriebener „Mietvertrag“.
Der letzte Punkt wird oft vergessen. Er hilft dir aber, falls später jemand deine Daten missbraucht. Schreib außerdem eine kurze Zeitleiste auf: wann du das Inserat gefunden, wann du bezahlt und wann du zuletzt etwas gehört hast. Hast du einen Schlüssel oder ein Paket bekommen, heb auch das samt Verpackung auf.

Mietbetrug melden: Fake-Inserate bei ImmoScout24, Immowelt und Co.
Meld das Inserat dort, wo du es gefunden hast. Das LKA Niedersachsen rät, den Betrug den betroffenen Immobilienportalen zu melden, um weitere Wohnungssuchende zu schützen. Viele Portale haben dafür einen Melde-Button, über den du eine verdächtige Anzeige per Klick meldest. Warte mit Bank und Polizei aber nicht auf die Antwort des Portals.
Bei ImmoScout24 führt der Link „Inserat melden“ auf den Sicherheitsseiten zu einem Meldeformular. Dort gibst du deine E-Mail-Adresse, die Antwort des Anbieters und die Scout-ID oder den Link zum Objekt an und beschreibst kurz, was dir verdächtig vorkommt. Kopiere die Nachricht des Anbieters vollständig hinein, denn genau danach fragt das Formular.
Bei Immowelt meldest du ein verdächtiges Inserat über den Button „Angebot melden“ am Ende der Anzeige, auch ohne Anmeldung, oder per Mail an [email protected]. Nach eigenen Angaben prüft Immowelt solche Fälle manuell, löscht betrügerische Anzeigen und sperrt das Konto dahinter.
Bei Kleinanzeigen findest du laut Hilfe-Center in jeder Anzeige den Button „Anzeige melden“. WG-Gesucht beschreibt auf seinen Sicherheitsseiten den Link „Beanstanden“ am Ende des Angebots, dort wählst du als Grund „Betrugsverdacht“. Auf anderen Portalen suchst du die Meldefunktion ebenfalls direkt am Inserat und notierst dir vorher die Anzeigennummer.
Lief der Betrug über eine Ferienwohnung, melde ihn der Plattform, über die du gebucht hast oder deren Namen die Täter benutzt haben. Das LKA beschreibt Fälle, in denen Betrüger behaupten, Plattformen wie Airbnb würden den Schlüssel oder den Mietvertrag verschicken. Welche Maschen bei Ferienwohnungen verbreitet sind, zeigt unser Ratgeber Airbnb-Betrug erkennen.
Wohnungsbetrug anzeigen: bei der Polizei oder online
Einen Wohnungsbetrug anzeigen kannst du bei jeder Polizeidienststelle. Laut dem Portal der deutschen Polizei nehmen die Beamten dort deine Aussage auf und auch vorhandene Unterlagen entgegen. Zusätzlich bieten die Polizeien der Länder Onlinewachen an, über die du unter anderem bei Betrug Anzeige erstatten kannst. In einem akuten Notfall wählst du die 110.
Auf dem zentralen Onlinewache-Portal, das von dieser Seite verlinkt ist, wählst du zuerst das Bundesland. Maßgeblich ist der Tatort. Lief der Betrug übers Internet oder ist der Ort unbekannt, nimmst du das Bundesland deines Wohnsitzes. Screenshots und PDF-Exporte kannst du am Ende als Anhang hochladen. Delikte mit komplexen Sachverhalten meldest du laut Portal besser direkt bei der nächsten Dienststelle.
Beschreib den Ablauf so genau wie möglich und nenne alle Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Kontoverbindungen der Täter. Erwähne auch, welche Unterlagen du verschickt hast. Nach dem Absenden einer Online-Anzeige bekommst du laut Portal eine Bestätigung per E-Mail. Heb sie gut auf, ebenso eine Vorgangsnummer oder ein Aktenzeichen, falls du eins erhältst, denn Bank oder Zahlungsdienst können danach fragen.
Ob du von Wohnungsbetrug oder Mietbetrug sprichst, spielt für die Anzeige keine Rolle, die Polizei prüft den Sachverhalt. Nach einem Wohnungsbetrug Anzeige zu erstatten, lohnt sich auch dann, wenn das Geld vermutlich verloren ist: Laut Immowelt steigt die Chance, den Betrüger zu überführen, je mehr Betroffene Anzeige erstatten. Dass die Täter gefunden werden, kann dir niemand versprechen. Zivilrechtliche Fragen, etwa ob du gegen jemanden vorgehen kannst, klärst du am besten mit einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale deines Bundeslands.
Ausweiskopie oder Kontodaten verschickt: so schützt du dich jetzt
Betrüger haben es laut LKA Niedersachsen nicht nur auf Geld abgesehen, sondern auch auf persönliche Daten von Wohnungsinteressenten. Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt, dass Vorkassebetrug oft mit Identitätsdiebstahl kombiniert wird. Mit einer Kopie deines Personalausweises können Kriminelle laut Polizei neue Fake-Anzeigen unter deinem Namen schalten, Geschichten erfinden oder sogar Konten eröffnen. Wenn du den Wohnungsbetrug anzeigst, nenne deshalb ausdrücklich, welche Dokumente du verschickt hast.
Werden deine Daten missbraucht, rät die Polizei in ihrem Ratgeber zum Identitätsdiebstahl zu diesen Schritten:
- Anzeige erstatten, auch online über die Onlinewache.
- Bank und Zahlungsdienste sofort informieren, um weitere Schäden zu verhindern.
- Eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anfordern und bei Bedarf einen Sperrvermerk setzen lassen.
- Passwörter ändern, zusätzliche Sicherheitsfunktionen aktivieren und betroffene Konten sichern.
Hast du Zugangsdaten zu deinem Online-Banking oder Kartendaten auf einer verlinkten Seite eingegeben, ruf sofort deine Bank an und lass Zugang oder Karte sperren. Behalte deine Kontoauszüge in den nächsten Wochen genau im Blick. Tauchen Rechnungen, Verträge oder Inserate unter deinem Namen auf, kannst du auf deine Anzeige verweisen.
Vorsicht vor falschen Helfern nach dem Betrug
Wer nach einem Betrug im Netz Hilfe sucht, kann direkt in die nächste Falle geraten. Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt vor sogenannten Fake-Kanzleien. Sie versprechen, verlorenes Geld zurückzuholen, nicht selten mit Erfolgsgarantie, und verlangen dafür Honorare im Voraus oder Fernzugriff auf deinen Computer.
Echte Rechtsanwälte werden laut Polizei in der Regel nur tätig, wenn klar ist, gegen wen sich der Anspruch richtet. Die Identität der Betrüger ist laut Polizei aber in der Regel nicht bekannt. Ob jemand wirklich als Anwalt zugelassen ist, zeigt das Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer. Zahl nichts im Voraus und installiere keine Fernwartungsprogramme auf Zuruf.
Vorsicht auch bei Nachrichten, die angeblich vom Portal, von deiner Bank oder von der Polizei kommen und eine Rückzahlung gegen Gebühr oder Kontodaten anbieten. Prüfe solche Kontakte, indem du die Stelle selbst über ihre offizielle Website oder Telefonnummer erreichst.
Einmietbetrug und Streit mit dem Vermieter: was strafbar sein kann
Einen eigenen Straftatbestand „Mietbetrug“ oder „Einmietbetrug“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Maßgeblich ist der allgemeine Betrugsparagraf § 263 StGB. Danach macht sich strafbar, wer durch Täuschung einen Irrtum erregt und so das Vermögen eines anderen schädigt, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, in besonders schweren Fällen mehr. Auch der Versuch ist strafbar.
Einmietbetrug ist ein Begriff aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Laut Definitionskatalog des BKA meint er Betrug zum Nachteil von Beherbergungsbetrieben wie Hotels, aber auch von Privatleuten, die jemanden meist kurz- bis mittelfristig unterbringen. Der Täter gibt vor, die vereinbarte Miete samt Nebenkosten zahlen zu wollen und zu können. Ein auf Dauer angelegtes Wohnmietverhältnis zählt ausdrücklich nicht dazu. Geschädigte Vermieter oder Gastgeber können ebenfalls Anzeige erstatten.
Bleibt bei einer normalen Wohnungsmiete das Geld aus, geht es zunächst um Ansprüche aus dem Mietvertrag. Vermieter können sich dafür an einen Anwalt oder ihren Eigentümerverein wenden. Ob zusätzlich ein Betrug vorliegt, etwa weil jemand schon bei Vertragsschluss über seine Zahlungsfähigkeit getäuscht hat, prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft.
Umgekehrt ist nicht jeder Ärger mit einem echten Vermieter Betrug. Hält er die Kaution zurück oder rechnet er Nebenkosten aus deiner Sicht falsch ab, geht es zuerst um deine Rechte aus dem Mietvertrag. Dafür ist ein Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht die richtige Anlaufstelle. Wie du vorgehst, wenn deine Kaution nicht zurückkommt, erklärt unser Ratgeber Kaution zurückbekommen.
Bei der nächsten Wohnung: erst besichtigen, dann zahlen
Die Grundregel nennt das LKA Niedersachsen klar: keine Miete, Kaution oder Anzahlung im Voraus, sondern erst nach Abschluss des Mietvertrags, und eine Besichtigung immer vor der ersten Überweisung. Aus unserer Sicht ist die Besichtigung vor Ort mit dem echten Vermieter oder Makler der entscheidende Test. Lass dir bei Zweifeln den Ausweis des Maklers zeigen, wie es auch das LKA empfiehlt.
Geht eine Besichtigung wirklich nicht, ist eine Live-Videotour die zweitbeste Lösung. Früher galt ein Foto mit einem Zettel, auf dem dein Name und das heutige Datum stehen, als guter Test. Aktuelle KI-Generatoren erzeugen aber auch lesbare Schrift, ein Beweis ist so ein Foto deshalb nicht mehr. Prüfe die Inseratfotos außerdem mit einer Bilder-Rückwärtssuche: Tauchen sie in einem älteren Inserat oder auf einer Hotelseite auf, stammen sie wahrscheinlich nicht vom Anbieter.
Mit TrustCamera arbeiten wir an einem Weg, mit dem ehrliche Vermieter zeigen können, dass ihre Fotos aktuell sind. Sie nehmen die Wohnung neu in der App auf und geben dir die Prüfcodes. Du prüfst sie gleich nach Erhalt kostenlos im Browser, ohne Konto, und siehst, dass die Datei seit der Aufnahme unverändert ist, dazu Aufnahmezeit und ungefähren Ort auf etwa 10 km genau. Ob die Wohnung wirklich zu vermieten ist und wem sie gehört, zeigt der Code nicht, die Besichtigung ersetzt er also nicht.
Bei Einzug und Auszug kannst du den Zustand der Wohnung auf dieselbe Weise nachvollziehbar dokumentieren und die Codes direkt bei der Übergabe weitergeben, damit Vermieter oder Makler sie sofort prüfen. Behalte zusätzlich eigene Kopien der Fotos. Ob etwas gestellt oder außerhalb des Bildes versteckt war, zeigt der Code nicht, und einen Streit entscheidet er auch nicht. Was sonst in ein gutes Protokoll gehört, erklärt unser Ratgeber zum Wohnungsübergabeprotokoll. Noch ist unsere App in Vorbereitung, sie erscheint in Kürze für Android und iOS.

Häufige Fragen zur Anzeige von Wohnungsbetrug
Wo kann ich Wohnungsbetrug anzeigen?
Bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Onlinewache deines Bundeslands. Laut dem Portal der deutschen Polizei ist eine Online-Anzeige unter anderem bei Betrug möglich. Halte Screenshots von Inserat, Nachrichten und Zahlung bereit, dazu Name und IBAN des Empfängers. Melde das Inserat zusätzlich bei dem Portal, auf dem du es gefunden hast.
Kann ich Mietbetrug online anzeigen?
Ja. Einen Mietbetrug oder Wohnungsbetrug anzeigen kannst du über die Onlinewachen der Länder, die unter anderem für Betrug gedacht sind. Lief der Betrug übers Internet, wählst du das Bundesland deines Wohnsitzes und beschreibst den Ablauf mit allen Kontaktdaten und Kontoverbindungen der Täter. Nach dem Absenden bekommst du eine Bestätigung per E-Mail, die du für Bank und Portal aufbewahrst.
Bekomme ich meine Kaution zurück, wenn ich an einen Betrüger überwiesen habe?
Die Chancen sind leider gering. Ruf trotzdem sofort deine Bank an und frag, ob sie die Zahlung zurückholen kann. Laut Polizeilicher Kriminalprävention ist es extrem schwierig und nur selten erfolgreich, einmal überwiesenes Geld zurückzuholen. Erstatte in jedem Fall Anzeige, damit die Polizei ermitteln kann und du einen Beleg für Bank und Portal hast.
Was mache ich, wenn ich meinen Ausweis an einen Fake-Vermieter geschickt habe?
Nenne die Ausweiskopie ausdrücklich in deiner Anzeige und behalte Konten und Post im Blick. Die Polizei warnt, dass Kriminelle solche Kopien für neue Fake-Anzeigen oder sogar Kontoeröffnungen nutzen. Werden deine Daten missbraucht, rät sie unter anderem zu einer kostenlosen SCHUFA-Selbstauskunft und bei Bedarf zu einem Sperrvermerk.
Ist Einmietbetrug strafbar?
Einen eigenen Paragrafen dafür gibt es nicht. Wer sich etwa in ein Hotel oder eine Ferienunterkunft einmietet und vorgibt, zahlen zu wollen und zu können, obwohl das nicht stimmt, kann sich nach § 263 StGB wegen Betrugs strafbar machen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst solche Fälle als Einmietbetrug. Ob im Einzelfall Betrug vorliegt, prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft. Offene Beträge fordern Vermieter zivilrechtlich ein.
Soll ich dem Betrüger noch antworten?
Nein, jedenfalls nicht, um zu verhandeln oder zu drohen. Sichere zuerst den ganzen Chatverlauf und brich dann den Kontakt ab. Das LKA Niedersachsen rät, keine weiteren Zahlungen zu leisten, sich nicht einschüchtern zu lassen und keine persönlichen Daten mehr herauszugeben. Alles Weitere erledigen Bank und Polizei.
Kann ich ein Fake-Inserat melden, ohne selbst Geld verloren zu haben?
Ja, und das schützt andere Suchende. Nutze den Melde-Button am Inserat. Bei Immowelt geht das laut Sicherheitsseite auch ohne Anmeldung, bei ImmoScout24 über den Link „Inserat melden“ auf den Sicherheitsseiten. Anzeige erstatten kannst du auch ohne Schaden, denn nach § 263 StGB ist schon der Versuch strafbar. Ob ein Versuch vorliegt, prüft die Polizei. Hast du Unterlagen verschickt, nenne sie in der Anzeige.
Kann mir ein Anwalt helfen, das Geld zurückzuholen?
Ein echter Anwalt kann dich beraten, wird laut Polizei aber meist erst tätig, wenn bekannt ist, gegen wen sich der Anspruch richtet. Vorsicht vor Angeboten, die dir eine Rückholung mit Erfolgsgarantie gegen Vorkasse versprechen. Vor solchen Fake-Kanzleien warnt die Polizei ausdrücklich. Prüfe die Zulassung im Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer.
Fazit: Wohnungsbetrug schnell stoppen, melden und anzeigen
Nach einem Wohnungsbetrug zählt Tempo. Zahl nichts nach, ruf deine Bank an und sichere alle Belege, bevor das Inserat verschwindet. Melde das Fake-Inserat beim Portal. Den Wohnungsbetrug anzeigen kannst du vor Ort oder über die Onlinewache. Hast du Ausweis oder Kontodaten verschickt, schützt du zusätzlich deine Identität und hältst Konten und Post im Blick.
Rechne damit, dass das Geld verloren sein kann, und lass dich davon nicht abhalten: Eine Anzeige kann helfen, die Täter zu überführen, und deine Meldung beim Portal schützt andere Suchende. Misstraue jedem, der dir gegen Gebühr Hilfe anbietet. Bei der nächsten Wohnung schützt dich eine einfache Regel am besten: erst besichtigen und unterschreiben, dann zahlen.
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