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Fake-Shop: Was tun? Geld zurückholen, anzeigen und melden

Fake-Shop: Was tun, wenn das Geld weg ist? So erreichst du Bank oder PayPal rechtzeitig, sicherst Beweise, erstattest Anzeige und warnst andere Käufer.

Von Veröffentlicht am 12 Min. LesezeitRead in English
Titelbild: Fake-Shop, was tun? Geld zurückholen, Anzeige erstatten und den Shop melden

Fake-Shop: Was tun, wenn du schon bezahlt hast? Ruf sofort deine Bank, deinen Kartenanbieter oder PayPal an und frag, ob sich die Zahlung zurückholen lässt. Sichere dann Bestellbestätigung, Screenshots und Zahlungsbeleg, erstatte Anzeige bei der Polizei, auch online über die Onlinewache, und melde den Shop, damit er keine weiteren Käufer erwischt.

Ob du dein Geld wiedersiehst, hängt vor allem davon ab, wie du bezahlt hast. Mit dem PayPal-Käuferschutz gibt es ein geregeltes Verfahren, nach einer Überweisung wird es schwierig. Fake-Shops sehen oft täuschend echt aus, reinfallen kann also jeder. Wir entwickeln bei TrustCamera eine Kamera-App für überprüfbare Fotos und beschäftigen uns deshalb viel mit Betrug im Netz. Für diesen Notfallplan haben wir zusammengetragen, was Polizei, Verbraucherzentrale, PayPal und die .de-Registrierungsstelle DENIC raten, Stand September 2026.

Fake-Shop: Was tun? Die Schritte im Überblick

Nach einer Bestellung in einem Fake-Shop entscheidet die Reihenfolge. Zuerst stoppst du weitere Zahlungen und meldest dich bei Bank, Kartenanbieter oder PayPal, weil jede Rückholung vom Tempo abhängt. Danach sicherst du alle Belege, zeigst den Betrug bei der Polizei an und meldest den Shop. Hast du Kartendaten oder ein Passwort eingegeben, schützt du zusätzlich deine Konten.

  1. Nichts mehr zahlen: Überweise kein weiteres Geld an den Shop, egal mit welcher Begründung.
  2. Zahlungsdienst anrufen: Schildere Bank, Kartenanbieter oder PayPal den Betrug und frag nach einer Rückbuchung.
  3. Beweise sichern: Speichere Shop-Adresse, Screenshots, Bestellbestätigung, E-Mails und Zahlungsbeleg.
  4. Anzeige erstatten: Geh zur Polizei vor Ort oder nutze die Onlinewache deines Bundeslands.
  5. Shop melden: Informiere die Verbraucherzentrale und den Provider, über den die Domain läuft.
  6. Daten schützen: Lass die Karte sperren und ändere Passwörter, falls du solche Daten eingegeben hast.

Schritt 1 und 2 sind am dringendsten, den Rest erledigst du am besten noch am selben Tag. Woran du einen falschen Onlineshop schon vor der Bestellung erkennst, zeigt unser Ratgeber Fake-Shop erkennen.

Die ersten Stunden: Zahlung stoppen und Bank oder PayPal anrufen

Kommt die Ware nicht, antwortet der Shop nicht mehr oder ist die Seite plötzlich offline, zahl nichts mehr nach. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät Betroffenen, sich sofort an Bank oder Zahlungsanbieter zu wenden, um eine Rückbuchung zu prüfen, und außerdem Anzeige zu erstatten. Laut Polizei zahlst du bei einem Fake-Shop in der Regel im Voraus für Ware, die nie ankommt. In wenigen Fällen kommt minderwertige oder gefälschte Ware.

Nutze für den Anruf die Nummer auf deiner Karte oder in deiner Banking-App, nie eine Nummer aus einer Mail des Shops. Halte Datum, Betrag und Empfänger bereit, bei einer Überweisung auch Name und IBAN, bei PayPal die Transaktionsnummer. Sag deutlich, dass du auf einen betrügerischen Shop hereingefallen bist. Schreib dir danach auf, wann du angerufen hast, wer dran war und welche Schritte die Bank angekündigt hat.

Brich den Kontakt zum Shop erst ab, wenn du alle Mails und Chatnachrichten gesichert hast. Mehr als ein kurzes, sachliches Schreiben mit einer Frist zur Lieferung oder Erstattung brauchst du aus unserer Sicht nicht. Öffne keine Links, die der Shop dir jetzt noch schickt.

Fake-Shop Geld zurück: was je nach Zahlungsart möglich ist

Wie gut deine Chancen stehen, hängt vom Zahlungsweg ab. Aus unserer Sicht gilt als Faustregel: Je mehr ein Dienst zwischen dir und dem Shop steht, desto eher bekommst du dein Geld zurück. Laut Verbraucherzentrale Hamburg bieten Fake-Shops als Zahlungsmittel meist nur Überweisung vorab oder noch Kreditkarte an. Hast du schon bezahlt, rät sie trotzdem, dich an dein Kreditinstitut zu wenden und eine Rückbuchung zu versuchen.

Überweisung und Echtzeitüberweisung

Nach einer Überweisung bleibt dir vor allem der Anruf bei deiner Bank. Sie kann versuchen, das Geld zurückzuholen, garantieren kann sie es nicht. Warum eine Rückbuchung nur mit Zustimmung des Empfängers klappt und was bei einer Echtzeitüberweisung gilt, erklärt unser Notfallplan nach Kleinanzeigen-Betrug ausführlich. Erstatte in jedem Fall Anzeige und nenne darin die Kontoverbindung, auf die du gezahlt hast.

Zahlung per Kreditkarte

Hast du mit Kreditkarte bezahlt, ruf den Kartenanbieter an und frag nach einer Reklamation der Zahlung, oft Chargeback genannt. Welche Fristen und Nachweise gelten, nennt dir dein Kartenanbieter, deshalb solltest du nicht warten. Hast du die Kartendaten direkt im Shop eingegeben, lass die Karte zusätzlich sperren und neu ausstellen, damit niemand sie ein zweites Mal belastet.

Zahlung per PayPal

Lief die Zahlung über „Waren und Dienstleistungen“, meldest du den Fall in deinem PayPal-Konto unter Konfliktlösungen. Laut PayPal-Käuferschutzrichtlinie hast du dafür 180 Tage ab der Zahlung Zeit. Reagiert der Shop nicht oder einigt ihr euch nicht, stellst du innerhalb von 20 Tagen nach der Meldung einen Antrag auf Käuferschutz, sonst schließt PayPal den Konflikt. PayPal kann dabei Belege oder einen polizeilichen Bericht verlangen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt, dass Betrüger die PayPal-Funktion „Geld an einen Freund senden“ nutzen. Für Zahlungen über „Freunde und Familie“ gilt der Käuferschutz laut PayPal nicht, das Geld siehst du dann laut Verbraucherzentrale meist nicht wieder. Melde die Zahlung trotzdem bei PayPal und erstatte Anzeige. Warum Betrüger auf diese Zahlungsart drängen, erklärt unser Artikel zum PayPal-Freunde-Betrug.

Rechnung, Lastschrift und noch nicht bezahlt

Hast du auf Rechnung bestellt und noch nichts gezahlt, zahl auch nichts, solange keine Ware da ist. Aus unserer Sicht sind Rechnung und Lastschrift die günstigsten Fälle, weil das Geld noch nicht oder nicht endgültig beim Shop liegt.

Eine SEPA-Lastschrift, die der Shop direkt von deinem Konto eingezogen hat, kannst du nach § 675x BGB innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen über deine Bank zurückholen. Lief die Lastschrift oder der Rechnungskauf über PayPal oder einen anderen Zahlungsdienst, sprich zuerst mit diesem Dienst, denn eine Rückbuchung bei der Bank trifft dann ihn und nicht den Betrüger.

Hände an einem Laptop, eine Hand hält eine goldene Bankkarte, daneben liegt ein Smartphone
Karte, Konto oder PayPal: Wie du bezahlt hast, entscheidet, wen du zuerst anrufst.Foto: Mikhail Nilov / Pexels

Beweise sichern: Screenshots, Bestellbestätigung und Zahlungsbeleg

Bank, PayPal und Polizei fragen nach denselben Unterlagen. Sichere sie jetzt, denn Fake-Shops sind laut Verbraucherzentrale Hamburg meist nur kurz online. Mach Screenshots, auf denen die Internetadresse zu sehen ist, und speichere alles zusätzlich an einem zweiten Ort, etwa in einer Mail an dich selbst oder auf einem Stick.

  • Der Shop: die vollständige Internetadresse, Startseite, Produktseite, Impressum und AGB.
  • Die Bestellung: Bestellbestätigung, Bestellnummer und alle Mails, mit Absenderadresse.
  • Die Zahlung: Kontoauszug oder Beleg mit Betrag, Datum, Empfänger und IBAN, bei PayPal die Transaktionsnummer.
  • Der Kontakt: Chatverläufe, Telefonnummern und Antworten des angeblichen Kundenservice.
  • Die Lieferung: Sendungsnummer, Paket und Inhalt, falls minderwertige oder gefälschte Ware kam.

Schreib außerdem eine kurze Zeitleiste auf: wann du bestellt und bezahlt hast, wann die Lieferung fällig war und wann du zuletzt etwas vom Shop gehört hast. Kam statt der Ware eine Fälschung, heb Paket, Etikett und Inhalt auf und fotografiere alles beim Auspacken. Wie du eine Fälschung erkennst, zeigt unser Ratgeber gefälschte Markenware erkennen.

Fake-Shop anzeigen: bei der Polizei oder online

Einen Fake-Shop anzeigen kannst du bei jeder Polizeidienststelle oder online. Über das Onlinewache-Portal der Polizei erreichst du die Onlinewachen der Länder, die unter anderem Betrug im Internet annehmen. Bei Taten im Internet wählst du laut Portal das Bundesland, in dem du wohnst. Screenshots, PDF-Exporte von Webseiten und Belege kannst du am Ende der Anzeige hochladen. In akuten Notfällen gilt die 110.

Beschreib in der Anzeige den Ablauf in der Reihenfolge der Zeitleiste. Nenn die Internetadresse des Shops, die Bestellnummer, alle Mailadressen und Telefonnummern sowie die Kontoverbindung, auf die du gezahlt hast. Nach dem Absenden bekommst du laut Portal eine Bestätigung per E-Mail. Heb sie auf, ebenso eine Vorgangsnummer, falls du eine bekommst, denn Bank oder PayPal können später danach fragen.

Auch bei kleinen Beträgen lohnt sich die Anzeige aus unserer Sicht. Ein Fake-Shop trifft vermutlich selten nur eine Person, und mehrere Anzeigen zum selben Shop können helfen, Fälle zu verbinden. Dass die Täter gefunden werden oder du dein Geld zurückbekommst, kann dir allerdings niemand versprechen. Zivilrechtliche Fragen klärst du mit der Verbraucherzentrale deines Bundeslands oder einer Anwältin.

Fake-Shop melden: Verbraucherzentrale und Provider informieren

Mit einer Meldung schützt du andere Käufer. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine öffentliche Liste fragwürdiger Onlineshops und nimmt Hinweise über ein Kontaktformular auf der Seite an. Sie schaut sich gemeldete Seiten an und nimmt den Shop gegebenenfalls in die Liste auf. Außerdem warnt sie, dass Adressen und Kontaktdaten im Impressum manchmal einfach geklaut sind. Die dort genannten Firmen oder Personen haben mit dem Shop also womöglich nichts zu tun. Beschuldige sie deshalb nicht, sondern nenn die Angaben in deiner Anzeige.

Der zweite Weg führt über die Technik hinter der Seite. Die Registrierungsstelle DENIC verwaltet nur .de-Domains und schreibt selbst, dass sie betrügerische Shops weder entfernen noch dein Geld zurückholen kann. Bei einer .de-Adresse findest du über die WHOIS-Abfrage von DENIC den zuständigen Provider und dessen Abuse-Kontakt, an den du einen Hinweis auf Missbrauch schickst. Für andere Endungen wie .com oder .shop ermittelst du den Hoster laut DENIC selbst, etwa mit einem DNS-Lookup-Werkzeug.

Ob Provider oder Hoster die Seite abschalten, entscheiden sie selbst. Schick ihnen die Internetadresse, eine kurze Beschreibung und, wenn vorhanden, deine Vorgangsnummer der Polizei. Kam der Link zum Shop per SMS, etwa als angebliche Paketnachricht, zeigt unser Ratgeber zu Fake-SMS mit Paket-Hinweis, wie du die Nachricht einordnest und meldest.

Eine Person schreibt mit Bleistift in ein Notizbuch und hält ein Smartphone, daneben stehen Tastatur und Tasse
Eine Zeitleiste mit Bestellung, Zahlung und letztem Kontakt spart dir bei Bank und Polizei viele Rückfragen.Foto: Cup of Couple / Pexels

Kartendaten oder Passwort eingegeben: so schützt du dich jetzt

Manchen Fake-Shops geht es nicht nur um das Geld für die Bestellung. Laut DENIC wollen die Betrüger dich entweder zur Vorkasse bewegen oder an persönliche Daten und Kreditkarteninformationen kommen. Hast du Kartendaten eingegeben, lass die Karte über deine Bank sperren und prüf in den nächsten Wochen jede Abbuchung. Für ein Kundenkonto im Shop gilt: Ändere das Passwort überall, wo du es sonst noch nutzt.

Die Polizeiliche Kriminalprävention nennt Fake-Shops ausdrücklich als einen Weg, auf dem persönliche Daten bei Kriminellen landen. Werden deine Daten missbraucht, rät sie zu diesen Schritten: Anzeige erstatten, Bank und Zahlungsdienste sofort informieren, eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anfordern und bei Bedarf einen Sperrvermerk setzen lassen. Außerdem sollst du Passwörter ändern und zusätzliche Sicherheitsfunktionen wie die Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten.

Hast du dem Shop eine Ausweiskopie geschickt, erwähne das in der Anzeige. Tauchen später Bestellungen, Verträge oder Mahnungen unter deinem Namen auf, kannst du auf den Vorgang verweisen.

Nach dem Fake-Shop: Vorsicht vor falschen Geld-zurück-Helfern

Wer nach einem Betrug im Netz nach Hilfe sucht, kann direkt in die nächste Falle geraten. Vor genau dieser Masche warnt die Polizeiliche Kriminalprävention: Angebliche Kanzleien versprechen Betrugsopfern, das Geld zurückzuholen, teils mit Erfolgsgarantie. Dafür verlangen sie Honorare im Voraus oder wollen per Fernwartungsprogramm auf deinen Computer zugreifen. Wer zahlt, wird ein zweites Mal betrogen.

Echte Rechtsanwälte werden laut Polizei in der Regel nur tätig, wenn bekannt ist, gegen wen sich der Anspruch richtet. Sie sind keine Detektive und ersetzen nicht die Ermittlungsbehörden. „Rechtsanwalt“ ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die Zulassung prüfst du im Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer. Überweise solchen Helfern kein Geld vorab und gib niemandem Fernzugriff auf deine Geräte.

Vorsicht auch bei Mails oder Anrufen, die angeblich von deiner Bank, von PayPal oder vom Shop selbst kommen und eine Erstattung gegen Gebühr oder Kontodaten anbieten. Prüf solche Angebote, indem du den Dienst selbst über die offizielle Website oder App kontaktierst.

Beim nächsten Einkauf: Shop prüfen und mit Käuferschutz zahlen

Die Polizei rät, nur in Onlineshops zu kaufen, die sichere Zahlungsarten wie den Kauf auf Rechnung anbieten. Verschwindet diese Option kurz vor dem Bezahlen und bleibt nur Vorkasse, brich die Bestellung ab. Welche Zahlungsart dich bei einem unbekannten Shop wie gut schützt, vergleicht unser Ratgeber zu Fake-Shops in einer Tabelle, zusammen mit allen Warnsignalen vor der Bestellung.

Laut Polizei schmücken sich Fake-Shops oft mit Bewertungen und Gütesiegeln, die nicht echt sind. Wie du gekaufte oder erfundene Rezensionen durchschaust, erklärt unser Ratgeber Fake-Bewertungen erkennen. Auch die Produktfotos verraten manchmal etwas: Eine Bilder-Rückwärtssuche zeigt, ob sie aus einem anderen Shop kopiert sind.

Vor jeder Bestellung in einem unbekannten Shop lohnt sich ein Blick auf Impressum, Preis und Zahlungsarten. Einen Preis deutlich unter dem Marktwert nennt die Polizei in der Regel eine rote Flagge. Vergleich ihn deshalb mit zwei, drei bekannten Händlern, bevor du bestellst.

Häufige Fragen zu Fake-Shop: Was tun?

Kann man einen Fake-Shop anzeigen?

Ja. Wer in einem Fake-Shop bezahlt und keine Ware bekommt, kann Anzeige bei jeder Polizeidienststelle erstatten oder online über die Onlinewache seines Bundeslands. Halte Internetadresse, Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg und Screenshots bereit. Heb die Bestätigung der Anzeige auf, weil Bank oder PayPal danach fragen können.

Bekomme ich mein Geld vom Fake-Shop zurück?

Das hängt vor allem von der Zahlungsart ab. Mit PayPal über „Waren und Dienstleistungen“ gibt es den Käuferschutz, bei einer Kreditkarte kann der Kartenanbieter eine Reklamation prüfen. Eine SEPA-Lastschrift holst du innerhalb von acht Wochen über deine Bank zurück. Nach einer Überweisung oder einer Zahlung über „Freunde und Familie“ ist das Geld oft verloren. Ruf trotzdem sofort deine Bank oder PayPal an.

Fake-Shop mit PayPal bezahlt: Was tun?

Melde den Fall in deinem PayPal-Konto unter Konfliktlösungen, laut PayPal innerhalb von 180 Tagen nach der Zahlung. Kommt keine Einigung zustande, stellst du innerhalb von 20 Tagen nach der Meldung einen Antrag auf Käuferschutz. Das gilt nur für Zahlungen über „Waren und Dienstleistungen“. Hast du „Freunde und Familie“ genutzt, melde die Zahlung trotzdem und erstatte Anzeige.

Fake-Shop mit Kreditkarte bezahlt: Was tun?

Ruf sofort deinen Kartenanbieter an, schildere den Betrug und frag nach einer Reklamation der Zahlung. Welche Fristen und Nachweise gelten, sagt dir der Anbieter, warte also nicht ab. Hast du die Kartendaten direkt im Shop eingegeben, lass die Karte außerdem sperren und prüfe deine Abrechnungen auf weitere Buchungen.

Wo kann man Fake-Shops melden?

Die Verbraucherzentrale Hamburg nimmt Hinweise auf Fake-Shops über ein Kontaktformular an, schaut sich die gemeldeten Seiten an und nimmt sie gegebenenfalls in ihre öffentliche Liste auf. Bei einer .de-Adresse findest du über die WHOIS-Abfrage von DENIC den Provider und dessen Abuse-Kontakt. Zusätzlich gehört der Betrug zur Polizei, wenn du Geld verloren hast.

Im Fake-Shop bestellt: Was tun, wenn ich noch nicht bezahlt habe?

Überweise nichts, bevor du den Shop geprüft hast, etwa anhand von Impressum, Bewertungen und der Fake-Shop-Liste der Verbraucherzentrale Hamburg. Hast du bei der Bestellung Kartendaten oder ein Passwort eingegeben, lass die Karte sperren und ändere das Passwort. Kommen Mahnungen oder Post von einem Inkassobüro, lass dich bei der Verbraucherzentrale beraten.

Lohnt sich eine Anzeige auch bei kleinen Beträgen?

Ja. Eine Anzeige kann den Ermittlern helfen, Fälle zu verbinden, hinter denen derselbe Shop steckt. Außerdem hast du einen Beleg, falls Bank oder PayPal im Käuferschutzverfahren einen polizeilichen Bericht verlangen. Und tauchen später Bestellungen unter deinem Namen auf, kannst du auf die Anzeige verweisen.

Fazit: Nach einem Fake-Shop zählen Tempo und Belege

Auf einen Fake-Shop reingefallen, was tun? Erst die Zahlung, dann die Belege, dann die Anzeige. Ruf deine Bank, deinen Kartenanbieter oder PayPal sofort an, sichere Screenshots und Mails, bevor die Seite verschwindet, und erstatte Anzeige. Mit Lastschrift oder PayPal-Käuferschutz stehen deine Chancen aus unserer Sicht am besten, nach einer Überweisung ist das Geld oft verloren.

Melde den Shop anschließend bei der Verbraucherzentrale und beim Provider, damit er weniger Käufer erreicht. Hast du Daten preisgegeben, schütze Karte und Konten. Und wenn dir danach jemand gegen Gebühr dein Geld zurückholen will, leg auf.

Über den Autor

Mitgründer & Marketing bei TrustCamera

Yannick ist Mitgründer von TrustCamera und verantwortet dort Marketing und Content. Er hat einen Bachelor- und Masterabschluss im Businessbereich und beschäftigt sich seit Jahren mit Content-Marketing und SEO.

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